Ja - denn es gilt, die, Ihren Anforderungen entsprechend, fachlich richtige Betreuerin zu finden. Da sie
mit Ihnen, oder Ihren Angehörigen unter einem Dach leben wird, ist aber auch der menschliche Faktor extrem wichtig.
Aus diesem
Grund sind auch die Fragen in unserem Anfrageformular (siehe "unverbindliche Anfrage") sehr detailliert ausgearbeitet worden.
Im Anschluss bekommen Sie von uns mind. 2 Vorschläge von qualifizierten Betreuungskräften, aus denen Sie frei wählen können.
Bis zum Arbeitsbeginn dauert es im Normalfall etwa 7 - 14 Tage, jedoch kann es in Einzelfällen auch schneller gehen.
Der
Grund hierfür liegt darin, dass der osteuropäische EU-Dienstleister, vor Entsendung des Mitarbeiters, jeweils eine Meldung beim Sozialversicherungsträger
machen muss.
Davon abgesehen hängt es auch noch von den Transportmitteln ab. Dies ist bei Bus- oder Bahnanreise unproblematisch,
jedoch bei Entsendungen in Gebiete mit nur Flugverbindung, ist es vom Flugangebot abhängig.
Um eine rund um Betreuung gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass die Betreuerin bei Ihnen versorgt und untergebracht
wird. Hierfür muss ein verschließbares Zimmer, ausreichend möbliert und mit einem Fenster versehen, zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitbenutzung eines Badezimmers und einer Toilette muss auch gewährleistet sein, sofern kein eigenes Bad vorhanden ist.
„…
und wie ist die Freizeit gestaltet?“
Jeder Mensch braucht zur Erholung ein bisschen Freizeit, vor allem, wenn es um eine derart
intensive Betreuungsform geht. Aus diesem Grund ist vertraglich festgelegt, dass der Mitarbeiter 2 freie Tage pro Monat und 8 Stunden
Nachtruhe hat.
Ja - für alle entsandten Mitarbeiter unseres osteuropäischen Partners werden ordnungsgemäß die vorgeschriebenen Abgaben
bezahlt und es sind auch ausnahmslos alle krankenversichert - dies bestätigt das E 101 Formular.
D.h., sollte Ihre Betreuerin
einmal krank werden, so kann diese, bei freier Arztwahl, behandelt werden, und die Kosten werden über die normale staatliche Krankenkasse
abgerechnet.
Im Normalfall bleibt die Betreuungskraft für 3 Monate am Stück bei Ihnen. Danach wird Sie von einer ebenso qualifizierten
Kollegin abgelöst, die Sie natürlich wiederum anhand von unseren Vorschlägen auswählen können.
Unsere Erfahrung hat gezeigt,
dass die meisten Kunden immer bei den beiden gleichen Betreuungspersonen bleiben, die sich dann im 3-Monats-Zyklus abwechseln.
Der
Dienstleistungsvertrag mit dem Arbeitgeber wird über ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich im Anschluss jeweils um weitere 12
Monate.
Jeder Dienstleistungsvertrag ist mit einer 30-tägigen Frist problemlos, auch ohne Angabe von Gründen, kündbar. In diesem
Fall benötigen wir nur ein kurzes Kündigungsschreiben.
Unsere Empfehlung ist, dass Sie diesen Pflegedienst auch weiterhin beibehalten, da dieser einige Tätigkeiten lt. Gesetz
durchführen, die jedoch eine polnische Krankenschwester nicht ausführen darf. Sie sollten auf jeden Fall alle, von den Pflege- oder
Krankenkassen bezahlten Leistungen auch weiterhin nutzen - denn jede Hilfe ist wertvoll!
Zu bedenken ist eben, dass die Ausbildung
der geprüften Krankenschwestern oder Pfleger aus deren Heimatland, in dem eingesetzten Land (z.B. Deutschland, Österreich, Spanien,
etc.) erst anerkannt werden muss. D.h. im Klartext, diese Personen dürfen keine Behandlungspflege (Wundreinigung, Injektionsgabe,
etc.) durchführen!
Sehr wohl jedoch dürfen sie Ihnen bei der Verrichtung der täglichen Tätigkeiten, wie Körperhygiene, Haushaltsführung,
Einkaufen, kleine Ausflüge oder einfach nur bei Spaziergängen behilflich sein.
Das Wichtigste für Sie ist sicherlich, dass, wann
Sie es wünschen, ein Gesprächspartner da ist und dass Sie sich in Sicherheit wiegen können, weil Ihnen rund um die Uhr ein liebevoller
Mensch zu Ihrer Seite steht!
Dieser wichtigsten, aller Fragen, haben wir eine eigene Seite gewidmet, auf der Sie alles, bis in Detail nachlesen können
- KEINE VERSTECKTEN KOSTEN!
Dennoch fassen wir die Aufwendungen hier kurz zusammen:
Die Kosten für die Betreuungsperson betragen
pro Monat zwischen EUR 1.300,- und EUR 2.100,-, immer abhängig von den Qualifikationen und Sprachkenntnissen der Betreuerin. Der
jeweilige Betrag wird direkt vom Dienstgeber in Rechnung gestellt werden.
Hierzu kommt von uns einmal jährlich ein Vermittlerhonorar
von EUR 150,-, welches alle anfallenden Leistungen, innerhalb von 12 Monaten beinhaltet.
Die An- & Abreisekosten rechnen Sie bei
Ankunft direkt mit der Betreuerin ab.